Hygienemanagement

Leitfaden zu SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards in der Jugendbildungsstätte Fürstenberg

Erstellt von: Tim Probsthain, Leiter Jugendbildungsstätte
05.06.2020
Version: 1.0b
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Einführung

Die Corona (SARS-CoV-2) – Pandemie erfordert eine dringende Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung des Hygienemanagements in der Jugendbildungsstätte Fürstenberg. Gemäß §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Jugendherbergen und Bildungsstätten als Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Damit wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken zu minimieren.

Die nachfolgenden Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen die Ziele,

  • die Gäste der Bildungsstätte und die Bevölkerung durch die Unterbrechung der Infektionsketten zu schützen,
  • die wirtschaftliche Aktivität der Bildungsstätte wiederherzustellen und zu erhalten,
  • die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern und zu erhalten,
  • Unterstützung im Arbeitsalltag zu bieten sowie
  • Sicherheit zu vermitteln und Ängste abzubauen.

 

Vermittlung gegenüber Mitarbeitern

Der Ernst der Lage rund um die Corona-Pandemie muss ganz offen mit allen Mitarbeitern kommuniziert werden. Auf die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften ist allerhöchsten Wert zu legen. Auftauchende Fragen sind in regelmäßigen Teambesprechungen zu bearbeiten und gemeinsame Lösungen zu finden. Das Ziel muss sein, dass alle Mitarbeiter den dahinterstehenden Sinn verstehen sowie die Umsetzung akzeptieren, damit diese auch korrekt umgesetzt werden.

 

Zu verwendende Desinfektionsmittel

Zur Desinfektion können Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“ (wirksam gegen gehüllte Viren) oder Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ angewendet werden.

 

 

Grundsätzliches

 

Arbeitsschutzmaßnahmen

Für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen steht jeder Mitarbeiter der Bildungsstätte in eigener Verantwortung. Der Leiter der Bildungsstätte übernimmt die Stellung des Hygienebeauftragten gemeinsam mit einer weiteren Person. In der aktuellen Fassung sind dies

Tim Probsthain, Leiter Jugendbildungsstätte Fürstenberg, Hygienebeauftragter

Astrid Weber, Büroangestellte, Hygieneteam.

Die Aufgaben des Teams sind die regelmäßige Situationsbewertung und ggf. die Nachjustierung dieses Hygienemanagementskonzeptes.

 

Informationen für Mitarbeiter

Es ist zu vermeiden, dass es bei Arbeitsbeginn und -ende zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt. Der Mitarbeiterbereich zur Umkleide ist immer nur von einer Person zu nutzen. Wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, müssen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.

Ein Wechsel und die Reinigung der Dienstgarderobe muss mindestens alle zwei Tage erfolgen. Des Weiteren sind die Privatgarderobe von der Dienstgarderobe sowie die PSA getrennt aufzubewahren.

Während der Pausen ist der Mindestabstand von 1,5 m unbedingt einzuhalten oder es müssen ggf. versetzte Pausenzeiten durchgeführt werden. Mitarbeiter müssen ausreichend Abstand (mind. 1,5 m) zu anderen Personen außerhalb der Mitarbeiterschaft halten.

Alle Mitarbeiter müssen, wenn noch nicht geschehen, auf den aktuellen Stand der Hygienemaßnahmen, Infektionsschutz und HACCP nachgeschult werden. Ein entsprechender Nachweis ist im Haus zu verwahren.

Die Verwaltung/Büro ist nach Möglichkeit durch Homeoffice abzudecken. Andernfalls sind für das Büro die freien Raumkapazitäten so zu nutzen und die Arbeit so zu organisieren, dass Mehrfachbelegungen von Räumen vermieden werden oder ausreichend Schutzabstand gewährleistet ist. Teambesprechungen sind nach Möglichkeit durch Onlineangebote wie Skype, Zoom, MS Teams o.ä. zu realisieren. Ist dies nicht möglich, muss auf ausreichend Platz zwischen den Mitarbeitern geachtet werden sowie auf eine ausreichende Lüftung (Stoßlüftung der Räume).

Allen Mitarbeitern werden Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt. Diese sind immer dann anzuwenden, wenn die Sicherheitsabstände (mind. 1,5 m) zu anderen Mitarbeitern und/oder Gästen nicht eingehalten werden kann. Bei ausreichendem Abstand sind die Mund-Nasen-Bedeckungen nicht zwingend notwendig.

Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu nutzen. Ist das nicht möglich, müssen diese regelmäßig gereinigt werden. Gegebenenfalls sind Einmalhandschuhe zu nutzen. Einmalhandschuhe sind für den längeren Gebrauch nicht geeignet, da sie den Schweiß nicht abtransportieren und somit zusätzlich die Haut belasten.

Alle Mitarbeiter müssen Gästefragen rund um das Thema Hygiene und Infektionsschutz kompetent beantworten können. Dazu sollen die regelmäßigen Situationsbewertungen genutzt werden.

Bei entsprechenden Krankheitssymptomen dürfen Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheinen. Eine erste Handlungsempfehlung bei Symptomen kann über die Software der Charité erfolgen (https://covapp.charite.de/).

Es muss auf eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln bei den Gästen geachtet werden. Gäste mit erkennbaren Symptomen (Fieber, Husten, etc.) sind unverzüglich der Hausleitung zu melden. Zusätzlich ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 zu informieren und den weiteren Anweisungen folge zu leisten. Ggf. muss der Gast vorerst in ein separates Quarantänezimmer bis zur Klarstellung der Situation.

 

 

Umsetzung

 

Eingangsbereich

Am Eingang der Bildungsstätte steht den Gästen Desinfektionsmittel mittels eines Spenders zur Verfügung. Die Gäste müssen bereits am Eingang über wichtige Verhaltensregeln informiert werden.

Der Zutritt betriebsfremder Personen ist nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken. Kontaktdaten betriebsfremder Personen sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassen der Bildungsstätte sind zu dokumentieren. Des Weiteren müssen betriebsfremde Personen über die Maßnahmen informiert werden, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV-2 gelten.

Der Eingangsbereich ist immer einzeln zu betreten. Ein- und Ausgangsverkehr sind so zu regeln, dass es zu keinem Kontakt der Gäste kommt. In diesem Bereich ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unumgänglich.

 

An- und Abreisen

Bei allen An- und Abreisen und dem damit verbundenen engeren Gästekontakt ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und unter Umständen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auf das Händeschütteln ist zu verzichten. Es ist darauf zu achten, dass bei den Gästen keine Gruppenbildung entsteht.

Die Belegung der Zimmer erfolgt in Einzelbelegung. Die Mehrfachbelegung ist dann gestattet, wenn  ausreichend Abstand gewährleistet werden kann. Soweit möglich werden Zimmer mit DU/WC vergeben. Sollte dies nicht ausreichend sein, dürfen gemeinschaftliche Sanitärräume nicht geschlossen werden.

Es sollte nach Möglichkeit immer nur eine Gruppe im Haus sein. Die Gruppenräume sind nach den geltenden Bestimmungen (5 qm pro Teilnehmer auszulasten). Ggf. muss die Gruppe auf zwei Seminarräume aufgeteilt werden. Unter Einhaltung des Mindestabstands ist auch eine zeitweise Nutzung des Speiseraums als Seminarraum gestattet. Die Nutzung des Speiseraumes ist vorher abzusprechen und nicht Bestandteil des Seminarangebotes. Die Seminarräume sind bei Verlassen gründlich zu lüften. Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener Erreger reduziert.

Buchungsbestätigungen die per E-Mail versendet werden, enthalten entsprechende Hinweise zum Hygienemanagement der Bildungsstätte.

Die Kontaktdaten in Form von Name, Vorname und Telefonnummer aller Gäste werden bei Anreise durch die Gruppenleitung notiert und im Haus sicher archiviert um im Falle eines Ausbruchs die mögliche Infektionskette nachzuvollziehen.

Rechnungen werden nur noch gegen Überweisung beglichen. Eine Zahlung in bar ist nicht mehr möglich.

Zimmerschlüssel werden nach Rückgabe gründlich gereinigt und desinfiziert.

 

Gästezimmer

Auf dem Gästezimmer muss für den Gast klar erkennbar sein, wann das Zimmer durch wen gereinigt wurde. Dafür gibt es einen entsprechenden Aushang mit Unterschrift der Reinigungskraft.

Auf allen Gästezimmern befinden sich Informationen zum Hygienemanagement der Bildungsstätte.

Es ist nur die hauseigene Bettwäsche zu stellen.

 

Küche/Speiseraum

Der Sicherheitsabstand zwischen den Mitarbeitern muss nach Möglichkeit mind. 1,5 m betragen. Wo das nicht möglich ist, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Die Tische müssen mit einem Sicherheitsabstand zueinander gestellt sein. An jedem Tisch sitzen zwei Gäste jeweils an den Kopfenden gegenüber. Jeder Platz hat eine eigene Nummerierung und die Gäste werden dazu aufgefordert, immer den gleichen Platz zu wählen.

Auf die Ausgabe der Mahlzeiten mittels Buffet ist zu verzichten. Auf den Plätzen der Gäste befindet sich eine Essensauswahlkarte, auf dem die Zutatenwünsche des Gastes für die jeweiligen Mahlzeiten angekreuzt werden. So erhält jeder Gast sein individuelles Essen am Platz. Auf Salz- und Pfefferstreuer auf den Tischen ist zu verzichten. Die Tische werden durch die Mitarbeiter eingedeckt. Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen und Einmalhandschuhen ist Pflicht.

Der Speiseraum ist durch die Gäste einzeln zu betreten und zu verlassen. Es ist darauf zu achten, dass es zu keiner Gruppenbildung kommt. Vor dem Speiseraum stehen den Gästen ein Desinfektionsspender zur Verfügung.

Die Arbeitsmaterialien in der Küche müssen durch häufiges und regelmäßiges heißes Waschen (mind. 60°C) gereinigt werden. Zudem sind Reinigungstücher, Handtücher, Mops, etc. ebenfalls wesentlich häufiger bei mind. 60°C zu waschen.

Bei der Speisenzubereitung ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie von Einmalhandschuhen Pflicht.

Kaffeeautomaten, Teestationen und Getränkeautomaten sind still zu legen. Kaltgetränke sowie Kaffee und Tee werden durch die Mitarbeiter bei Bedarf ausgeschenkt. Kaffee- und Teespezialitäten außerhalb der Mahlzeiten sind vorab bei den Mitarbeitern zu bestellen. Barzahlung ist nicht möglich. Die Getränke werden auf der Gesamtrechnung mit aufgeführt.

Die Gäste räumen das benutzte Geschirr einzeln auf die Geschirrablage. Es ist auf die Einhaltung des Sicherheitsabstands zu achten. Auch das nicht benutzte Geschirr ist der Reinigung bei mind. 60°C zuzuführen. Die Tische und Stühle sind vor Nutzung und nach Nutzung durch die Gäste zu reinigen und zu desinfizieren. Nach der Einnahme von Speisen ist der Speiseraum gründlich zu lüften.

 

Warenannahme

Die Annahme von Waren muss mit einem Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m zu den Lieferanten erfolgen. Nach der Warenannahme muss eine gründliche Reinigung der Hände erfolgen.

 

Seminarräume

Die Seminarräume dürfen in den Blöcken mit max. 10 Teilnehmern, der Mediraum ebenfalls mit max. 10 Teilnehmern und der große Seminarraum mit max. 25 Teilnehmern belegt werden. Die Räumlichkeiten müssen sowohl vor als auch nach der Nutzung gründlich gelüftet werden.

In den Räumlichkeiten liegen Informationen zu den geltenden Hygieneregeln und des Infektionsschutzes für die Gäste aus. Vor jedem Seminarraum stehen den Gästen Desinfektionsspender zur Verfügung. Flächendesinfektionsmittel steht in den Seminarräumen zur Verwendung als Zwischenreinigung durch die Gäste zur Verfügung.

Nach Ende einer Veranstaltung (Grundreinigung) sind die Tische und Stühle zu reinigen und zu desinfizieren.

 

Treppenhaus und Flure

Das Treppenhaus ist von den Gästen einzeln nach oben oder nach unten zu nutzen. Die Gäste müssen bei Anreise auf die besonders enge Situation in den Auf- und Abgängen hingewiesen werden. Aushänge dazu hängen an den Treppenauf- und -abgängen gut sichtbar aus.

Das Betreten der Flure ist ebenfalls einzeln zu nutzen und sich auf die Verkehrsrichtung zu einigen. Eine Gruppenbildung in den Fluren oder den Treppenhäusern ist zu vermeiden.

 

Gemeinschaftliche Sanitärräume

Sofern möglich sollten gemeinschaftlich nutzbare Sanitärräume geschlossen bleiben. Ist dies nicht möglich, dürfen die Gäste nur einzeln die Sanitärräume nutzen.

Es werden nur Einmalhandtücher oder Heißlufttrockner verwendet.

Für den Gast muss klar erkennbar sein, wann die Sanitärräume durch wen gereinigt wurden. Dafür gibt es einen entsprechenden Aushang mit Unterschrift der Reinigungskraft.

Hinweise zum richtigen Händewaschen und Desinfizieren sind gut sichtbar in allen gemeinschaftlichen Sanitärräumen angebracht.

 

Außengelände und Spielräume

Spielräume wie Tischtennis und Kicker sind geschlossen zu halten und dürfen nicht genutzt werden. Auf dem Außengelände ist die Nutzung der vorhandenen Spielmöglichkeiten unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt. Auf Spiele mit Körperkontakt sowie Gruppenbildung ist nach Möglichkeit zu verzichten.

 

Reinigung

Da das Coronavirus nach derzeitigem Wissensstand auch auf Oberflächen eine Zeit lang überlebt, sind die vorhandenen Reinigungspläne entsprechend anzupassen. Insbesondere alle Flächen an den Arbeitsplätzen, die häufig mit Händen berührt werden, müssen täglich (wenn notwendig auch mehrmals) gereinigt und desinfiziert werden. Dazu gehören insbesondere Türklinken, Haltegriffe, Lichtschalter, Handläufe und weitere Oberflächen des täglichen Gebrauchs. Darüber hinaus müssen die Verkehrsflächen, insbesondere die Seminarräume, mind. 1x täglich gereinigt und desinfiziert werden.
Werkzeuge und Arbeitsmittel (z.B. Reinigungswagen, Lappen, Eimer) sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wenn das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen.

Wenn möglich muss den Reinigungskräften stets ein „eigenes“ Stockwerk oder immer die gleichen Zimmer zugeteilt werden.

Die Reinigungstücher und Putzlappen sind nach jedem Raum/Gästezimmer auszutauschen und am Ende der Reinigung bei mind. 60°C zu waschen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie Schutzhandschuhe ist für alle Mitarbeiter in der Zimmerreinigung Pflicht. Dies gilt auch im Umgang mit dreckiger Wäsche, Mülleimern, etc.

Während der Zimmerreinigung, insbesondere nach einem Gästewechsel, sind die Zimmer ausgiebig zu lüften.

 

Kommunikation ggü. den Gästen

In der Bildungsstätte müssen Gästen die Aushänge über die Hygienerichtlinien und Infektionsschutz frei zugänglich sein. Zudem sind die Reinigungspläne mit Unterschriften der Reinigungskraft klar erkennbar einzusehen. In allen Fluren, im Speiseraum, den Gästezimmern, gemeinschaftlichen Sanitärräumen und Seminarräumen sowie im Eingangsbereich müssen die Gäste gut sichtbare Informationen zum Hygienemanagement und Infektionsschutz finden.

Die Gäste müssen bei Anreise darüber informiert werden, dass alle Mitarbeiter frei von Symptomen sind und eine kontinuierliche freiwillige Selbstkontrolle erfolgt.

 

weiterführende Informationen

 

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Quellen

https://covapp.charite.de/

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfehlung_Meldung.html

https://www.infektionsschutz.de/

https://www.dehoga-nordrhein.de/files/nordrhein/Partnerangebote/2005_hygienekonzept.pdf