Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.Präambel
- Projekt Begegnung e.V. betreibt die Jugendbildungsstätte Fürstenberg (JuB) mit dem dazugehörigen Mittelalterdorf Bokenrode und ist in erster Linie ein Angebot an Kinder- und Jugendgruppen, die Bildungs- und Freizeitmaßnahmen durchführen.
- Die JuB steht allen Menschen offen und ist ein Begegnungszentrum für Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen.
- Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.
II. Bestimmungen für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen
1. Buchungsanfrage und Buchung
1.1 Jegliche Buchungsanfrage ist eine unverbindliche Anfrage an die JuB. Eine direkte Buchung findet nicht statt. Im Anschluss an die Buchungsanfrage nimmt die JuB direkten Kontakt mit dem Anfragenden auf.
1.2 Die Buchungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechts, Geburtsdatum und bei Gruppen und Familien das Alter der Teilnehmer und Kinder.
1.3 Die Buchungsanfrage wird mit der Zusage, die auch mündlich oder in Textform erfolgen kann, bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages unmittelbar für beide Seiten verbindlich.
1.4 Für die Wahrung der Schriftform genügt in jedem Falle die Übermittlung per Brief, Telefax oder Email.
1.5 Im Fall der Nichtanreise ohne gültige Stornierung können Ausfallgebühren anfallen, Näheres dazu unter den Punkten II. 3. und 4. dieser Benutzungsbedingungen.
1.6 Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er der JuB gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Belegungsvertrag.
- Fälligkeit und Verzug; Erfüllungsor
2.1 Die Kosten für die gebuchten Leistungen werden nach Beendigung der Maßnahme festgesetzt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig. Die JuB ist zudem berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung bis zur vollen Höhe der gebuchten Leistungen oder eine Sicherheitsleistung in gleichem Umfange zu verlangen. Näheres regelt der jeweils abgeschlossene Belegungsvertrag bzw. die jeweilige Zusage.
2.2 Sollte nach Eintritt der Fälligkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Zahlungsverzug des Gastes eintreten, ist die JuB berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der JuB bleibt der Nachweis eines höheren Schadens bzw. die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro an die JuB zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast.
2.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der JuB, in welcher der Aufenthalt erfolgt.
- Stornierungen und Rücktritt
3.1 Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
3.2 Eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich oder telefonisch erfolgen.
3.3 Bei allen bestätigten Buchungen und erfolgten Stornierungen und/oder bei Teilnehmerreduzierungen und/oder Buchungen externer Angebote die durch Dritte ausgeführt werden gelten in jedem Falle die Regelungen, die unter Ausfallzahlungen im nächsten Kapitel genannt sind.
3.4 Für die Wahrung der Schriftform bedarf es der Übermittlung der Absage zumindest per Brief, Telefax oder Email.
3.5 Die JuB ist berechtigt, den angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis zwölf Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
3.6 Die JuB ist berechtigt fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Hierzu zählt insbesondere
- wenn eine gemäß Ziffer 2.1. verlangte Vorauszahlung nach Verstreichen einer festgelegten Frist nicht geleistet wird;
- wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen trotz Mahnung nicht beglichen wurden;
- wenn höhere Gewalt oder andere von der JuB nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- wenn es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung die Sicherheit der Gäste oder das Ansehen der JuB in der Öffentlichkeit beeinträchtigen könnte;
- wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Zwecks, gebucht werden.
- Die JuB ist in den in II. 3.5. und 3.6. beschriebenen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich vom Vertragsrücktritt zu informieren und ebenso unverzüglich ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
- Stornogebühren und Ausfallzahlung
4.1 Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder Betten nicht in Anspruch genommen werden, gilt § 537 BGB. Danach behält die JuB den Anspruch auf den vereinbarten Preis für die gebuchten Leistungen. Sie hat sich jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was sie an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwertung der Leistungen erlangt.
4.2 Gemäß II. Punkt 3.1 gelten folgende Ausfallgebühren, wenn die komplette Buchung storniert wird:
- Bis zu 12 Wochen vor dem Anreisetag: 10% der Kosten
- weniger als 12 Wochen vor dem Anreisetag: 30% der Kosten
- weniger als 8 Wochen vor dem Anreisetag: 60% der Kosten
- weniger als 4 Wochen vor dem Anreisetag: 80% der Kosten
- weniger als 2 Wochen vor dem Anreisetag: 100% der Kosten
- Nichterscheinen der Gruppe am Anreisetag: 100% der Kosten
4.3 Gemäß II. Punkt 3.2 gelten folgende Ausfallgebühren, wenn die Teilnehmerzahl innerhalb von acht Wochen vor dem Anreisetag reduziert wird:
- weniger als 8 Wochen vor dem Anreisetag: 30% der Kosten
- weniger als 4 Wochen vor dem Anreisetag: 50% der Kosten
- weniger als 2 Wochen vor dem Anreisetag: 80% der Kosten
- weniger als drei Tage vor dem Anreisetag: 90% der Kosten
4.4 Gemäß II. Punkt 3.3 gelten folgende Ausfallgebühren, wenn die Buchung externer Angebote die durch Dritte ausgeführt werden storniert wird:
- weniger als 12 Wochen vor dem Anreisetag: 25% der Kosten
- weniger als 8 Wochen vor dem Anreisetag: 50% der Kosten
- weniger als 4 Wochen vor dem Anreisetag: 75% der Kosten
- weniger als 2 Wochen vor dem Anreisetag: 100% der Kosten
- Preise
Es gelten die zwischen dem Gast und der JuB vereinbarten Preise. Stehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Preise für den vom Gast gebuchten Zeitraum noch nicht fest, so gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 315 BGB die Preise, welche die JuB nachträglich für den entsprechenden Buchungszeitraum und die gebuchte Leistung festlegt. Weichen solche Preise zu Ungunsten des Gastes um mehr als 10 % (bei Programmangeboten um mehr als 5 %) von den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisen für den gleichen Belegungszeitraum und den gleichen Leistungsumfang ab, so ist der Gast berechtigt, kostenfrei vom Belegungsvertrag zurückzutreten. Die JuB wird den Gast unverzüglich über die Festsetzung der entsprechenden Preise unterrichten; der Gast hat ein eventuelles Recht auf Rücktritt unverzüglich nach Zugang der Mitteilung über die festgesetzten Preise der JuB gegenüber geltend zu machen. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn mehr als vier Monate liegen.
- Haftung
6.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Personen, Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er der JuB neben dem Gast als Gesamtschuldner für diese Verpflichtungen im gleichen Umfang.
6.2 Für die Haftung der JuB für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen gelten die §§ 701 f. BGB.
6.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der JuB befinden, haftet die JuB nicht, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Jub oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
III. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Belegungsvertrages, der Reservierungszusage oder dieser Geschäftsbedingungen sowie aller in diesem Zusammenhang für den Gast zu erbringenden weiteren Leistungen der JuB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Belegungsvertrages zur Folge. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für den Belegungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
aufgrund der Corona-Pandemie
Stand 12/2020
Aufgrund der Sondersituation rund um die Ausbreitung von Covid-19 (SARS-CoV-2) sowie entsprechender Beschlüsse zur temporären Einschränkungen im Bereich des touristischen Reisens in Deutschland bleibt die Jugendbildungsstätte Fürstenberg bis 10.01.2021 für touristische Übernachtungsangebote geschlossen. Übernachtungsangebote für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke werden weiterhin, auf Anfrage, zur Verfügung gestellt. Wichtig: Diese temporäre Beschränkung hat keinerlei Auswirkung auf Buchungen oder Reservierungen außerhalb des genannten Maßnahmenzeitraums.
Klassenfahrten
Was passiert, wenn die ganze Schule oder Klasse auf Grund eines SARS-CoV-2 Falls unter Quarantäne gestellt wird und aus diesem Grund die Fahrt nicht antreten kann?
Falls ein Schüler an SARS-CoV-2 erkrankt oder die ganze Schule bzw. Schulklasse unter Quarantäne gestellt wird, können Sie kostenfrei von der Reise zurücktreten. In so einem Fall benötigen wir lediglich ein anerkanntes Schreiben von der Behörde z.B. Gesundheitsamt oder ähnliches welches den Fall bestätigt.
Die Jugendbildungsstätte behält sich vor, die Klassenfahrt aufgrund eines bekannten Corona-Falles in Ihrer Schule ebenfalls für Sie kostenfrei zu stornieren.
Gruppenreisen
Was passiert, wenn die ganze Gruppe oder ein Gruppenmitglied auf Grund eines SARS-CoV-2 Falls unter Quarantäne gestellt wird und aus diesem Grund die Fahrt nicht antreten kann?
In einem bestätigten Fall
Bei bestätigten SARS-CoV-2 Fällen von Gruppenmitgliedern ist eine kostenfreie Umbuchung im laufenden Jahr 2021 oder eine kostenfreie Stornierung der Reise für die gesamte Gruppe möglich. Für eine kostenfreie Stornierung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis der bestätigten SARS-CoV-2 Fälle.
In einem Verdachtsfall
Bei SARS-CoV-2 Verdachtsfällen mit behördlich angeordneter Quarantäne von Gruppenmitgliedern ist eine kostenfreie Umbuchung im laufenden Jahr 2021 für die gesamte Gruppe oder eine kostenfreie Stornierung der Reise nur für die davon betroffenen Gruppenmitglieder möglich. Für eine kostenfreie Stornierung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis der behördlichen Quarantäne-Anordnung.
Was passiert, wenn ich persönlich zu meinem Reisedatum nicht reisen will?
Wenn Sie uns informieren, haben wir gegebenenfalls noch eine Möglichkeit die für Sie reservierten Kapazitäten anderweitig zu vergeben. In jedem Fall müssen wir Ihnen nach unseren AGB eine Ausfallrechnung stellen.
Umbuchungen auf einen neuen Reisetermin bis zum 31.12.2021 sind kostenfrei möglich.
Für Reisetermine ab dem 01.01.2022 wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 6,- € pro Reisenden erhoben, bei Gruppen über 50 Personen wird die Summe des Umbuchungsentgeltes jedoch auf insgesamt 300,- € begrenzt. Bei Klassenfahrten entfällt diese Position.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese erstattet Ihnen in der Regel die Stornokosten bei über ein Attest nachgewiesener Krankheit. Prüfen Sie gegebenenfalls vor Abschluss, ob die Versicherung auch im Pandemiefall und damit auch für Erkrankungen am SARS-CoV-2 Virus gilt.
Wann kann ich meine Reise/Klassenfahrt kostenfrei umbuchen?
Gern hilft Ihnen unser Team die Reise kostenfrei im laufenden Jahr 2021 umzubuchen.
Eine kostenfreie Umbuchung ist für folgende Personen möglich:
Reisende aus Risikogebieten
- Reisende mit SARS-CoV-2 Verdachtsfällen mit behördlich angeordneter Quarantäne
- Reisende mit bestätigten SARS-CoV-2 Fällen
- Reisende (nur touristische Reisen) im Reisezeitraum bis zum 10.01.2021
- Reisende aus ihrem Heimatort wegen eines infektionschutzrechtlichen lokalen Lockdowns nicht reisen dürfen
- Klassenfahrten aufgrund von coronabedingten schulbehördlich erlassenen Klassenfahrtverboten nicht stattfinden dürfen
Wann kann ich meine Reise/Klassenfahrt kostenfrei stornieren?
Gern hilft Ihnen unser Team die Reise kostenfrei im laufenden Jahr 2021 umzubuchen. Sollte das nicht möglich sein können Sie die Reise kostenfrei stornieren.
Eine kostenfreie Stornierung ist für folgende Personen möglich:
- Reisende mit SARS-CoV-2 Verdachtsfällen mit behördlich angeordneter Quarantäne
- Reisende mit bestätigten SARS-CoV-2 Fällen
- Reisende (nur touristische Reisen) im Reisezeitraum bis zum 10.01.2021
- Reisende aus ihrem Heimatort wegen eines infektionschutzrechtlichen lokalen Lockdowns nicht reisen dürfen
- Klassenfahrten aufgrund von coronabedingten schulbehördlich erlassenen Klassenfahrtverboten nicht stattfinden dürfen